Jetzt angehen – Bußgelder vermeiden
Als Einstieg in die Digitalisierung nutzen
Die Zeit für die Unternehmen läuft ab!
Die neue europäische General Data Protection Regulation (GDPR) ist bereits 2016 in Kraft getreten. Sie muß in allen europäischen Staaten umgesetzt werden.
In Deutschland regelt die Umsetzung der GDPR die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Sie gilt – neben der öffentlichen Verwaltung - für alle Unternehmen, die personalisierte Daten sammeln und einsetzen. Also praktisch für alle Unternehmen.
Die DSGVO ist ab Mai 2018 (!) anzuwenden.
Was bedeutet das?
Unternehmen müssen auf Anfrage staatlicher Stellen oder auch von Privatpersonen (z.B. ehem. Mitarbeiter und Kunden) kurzfristig über die Speicherung und Verwendung personalisierter Daten informieren, diese auf Wunsch herausgeben und nachhaltig löschen können.
Bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie droht Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4% des weltweiten Unternehmens- bzw. Konzernumsatzes!
Themen:
- DSGVO – Was kommt auf Sie zu?
- DSGVO – Betroffene Datenkategorien
- DSGVO – Vernünftiges Vorgehensmodell
- DSGVO – Erforderliche Projektarbeitspakete
- DSGVO – Lösungen und Werkzeuge
- Ergebnis – Golden Record DSGVO mit persönlicher Datenauskunft
Mit Anton Kramm und Siegfried Hartmann führen Sie erfahrene Experten an einen vernünftigen und nachhaltigen Umgang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung heran.
Sie identifizieren die für Ihr Unternehmen betreffenden Datenkategorien und Prozesse, zeigen technische Möglichkeiten zu deren Arrondierung in einen Golden Record auf und helfen Ihnen, ab Mai 2018 eine persönliche Datenauskunft zur Erfüllung der DSGVO zu erstellen.
Mit dieser bewährten Vorgehensweise erhalten teilnehmende Unternehmen gleichzeitg einen Einblick, wie in einem praktischen Use Case der Digitalisierung Risiken reduziert, Kosten eingespart und mögliche neue Wertschöpfungspotentiale über einfach zu handhabende digitale Tools erschlossen werden können.